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| Aufnahmebedingung und Anmeldung | ||
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Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach Verfügbarkeit
der freien Plätze. Aufgenommen werden Kinder, die die Entwicklung
der Sauberkeitserziehung durchlaufen haben, d.h. die selbständig
auf die Toilette gehen können. Durch das neue bayerische Kinderbildungs-
und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist es möglich, dass auch Kinder
unter dem vollendeten 3. Lebensjahr aufgenommen werden können.
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| Weiterhin gelten folgende Aufnahmekriterien: | ||
| - Alter des Kindes | ||
| - Berufstätigkeit der Mutter / der Eltern | ||
| - Alleinerziehende Eltern | ||
| - Soziale Situation in der Familie | ||
| - Buchungszeitraum | ||
| - Geschwisterkinder | ||
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Um die Kinder aufnehmen zu können, benötigen
wir ein ärztliches Gesundheitszeugnis.
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Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte
Kindergartenjahr vom 1. September bis 31. August des darauf folgenden
Jahres.
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Bei der Anmeldung ist für jedes Kind ein einmaliges
Anmeldeentgeld in Höhe von 2,50 EUR zu entrichten.
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