Behindertenparkausweis

Erteilung eines Parkausweises für Behinderte

Parkausweise für Behinderte werden von der VGem Donaustauf, Zi. 01, im Bürgerhaus, Maxstraße 2,ausgestellt. Vom Antragsteller sind hierfür erforderlich:

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) oder
  • Bestätigung vom Versorgungsamt, dass allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen „G“ und „B“ zuerkannt wurde oder
  • Bestätigung vom Versorgungsamt, dass allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein GdB von wenigstens 70 zuerkannt wurde und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane, die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt ist und die Merkzeichen „G“ und „B“ erhalten hat.
     
  • ein Lichtbild
     

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Behindertenparkausweises mind. 1 Tag in Anspruch nimmt.