Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepässe ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein neues Lichtbild biometrietauglich (bei Kleinkindern Ausnahmen möglich),
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z. B. alter Kinderausweis).

Gültigkeit:   Kinderreisepässe werden für 1 Jahr ausgestellt und gelten längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. 

Zur Beantragung muss das Kind und beide Elternteile (Sorgeberechtigte) bei uns vorsprechen. Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,00 €, Änderungen bzw. Verlängerungen: 6,00 €. 

Achtung: Abgelaufene Kinderreisepässe dürfen nicht mehr verlängert werden!

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Kinderreisepasses  mind. 1 Tag in Anspruch nimmt.