Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes (bzw. einer Bescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.

Auf Grund mehrerer Unterschriften und Erklärungen ist eine persönliche Abholung erforderlich. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle eingezogen oder auf Wunsch entwertet wird.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Lichtbild, Hochformat ohne Rand, schwarzweiß oder farbig, heller Bildhintergrund, ohne Kopfbedeckung)
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. ihren Reisepass, Kinderausweis oder Führerschein ggf. ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis falls noch kein Nachweis über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ggf. Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Abstammungsurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Familienbuches

Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. 3-4 Wochen, da die Ausweise von der Bundesdruckerei gedruckt werden müssen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Für die Ausstellung eines Personalausweises werden 37,00 €, unter 24 Jahre 22,80 € , Gebühr erhoben. Eine Wohnortsänderung im Ausweis ist ebenfalls gebührenfrei. Bei Bedürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.