Reisepass, vorläufiger Reisepass

Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt – ist wegen der zu leistenden Unterschrift unbedingt erforderlich, der alte Pass und ein neues Passbild (nicht älter als 6 Monate) sind vorzulegen, ebenso eine Geburts- bzw. Abstammungs- oder Heiratsurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen (der Ausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt),

Beim Passbild ist darauf zu achten, dass es biometrietauglich ist – den Fotografen darauf hinweisen.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

Die Gebühr für den Reisepass beträgt bei 6-jähriger Gültigkeit (unter 24 Jahren) 37,50 € und mit 10-jähriger Gültigkeit (ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €).

Zuständig für die Ausstellung einen neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter

www.auswaertiges-amt.de