Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen

RZKKA - Förderung von Kleinkläranlagen - Abgabefrist für Förderanträge 2008

Der Freistaat Bayern fördert die Nachrüstung im Rahmen der „Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)“. Die Förderrichtlinien wurden erst bis 31.12.2006 dann bis 31.12.2008 befristet und erneut bis 31.12.2010 verlängert.
Dies bedeutet, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer nun grundsätzlich zwei Jahre länger Zeit für die Umrüstung ihrer Kleinkläranlagen haben.

Da die Förderung durch den Freistaat Bayern ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt, heißt dies jedoch, dass eine Förderung nicht 100%ig gewährleistet ist und unter Umständen die Förderung entweder verspätet oder überhaupt nicht ausgezahlt wird.
Wir empfehlen Ihnen unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage des Freistaates Bayern baldmöglichst nachzurüsten bzw. Ihre Förderanträge so schnell wie möglich bei der VGem Donaustauf abzugeben.

Um bei den Förderanträgen für das Jahr 2008 eine rechtzeitige Weiterleitung an das Wasserwirtschaftsamt zu erreichen, bitten wir Sie,

bis spätestens 10. November 2008

Ihren Förderantrag bei der VGem Donaustauf, Zi. 113 abzugeben.

Der Förderantrag kann unter RZKKA-online heruntergeladen werden oder ist bei der VGem Donaustauf, Zi. 113 erhältlich.

Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Abnahmeprotokoll des privaten Sachverständigen,
2. bei der Errichtung einer mechanischen Stufe auch die Rechnung (Kopie) über den Kauf der Anlage.


Informationen zum jeweiligen verwaltungsrechtlichen Verfahrensablauf bei der Nachrüstung von Kleinkläranlagen (wasserrechtliche Erlaubnis) erhalten Sie beim Landratsamt Regensburg.

Informationen zur Förderung erhalten Sie bei der VG Donaustauf.